ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für alle Vertragsschlüsse zwischen uns (im Folgenden „Fotograf“) und Ihnen (im Folgenden

„Auftraggeber“) gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

„AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 1 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Fotograf und dem

Auftraggeber. Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten

Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss unter

https://www.jensoswald.de/agb/ abrufbaren Fassung. Abweichende Bedingungen des

Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung

ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Angebote und Kostenvoranschläge des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

Erst durch die Beauftragung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Fotografen

kommt ein Vertrag zustande.

Unvorhergesehene Kostenerhöhungen sind anzuzeigen, sobald abzusehen ist, dass die

veranschlagten Kosten um mehr als 20 % überschritten werden.

Bei Überschreitung der vorgesehenen Auftragsdauer ist eine zusätzliche Vergütung auf

Basis des Zeithonorars bzw. eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars

geschuldet, sofern der Fotograf die Überschreitung nicht zu vertreten hat.

§ 3 RECHTE DRITTER, EINWILLIGUNG ABGEBILDETER PERSONEN

Ausschließlich der Auftraggeber holt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen

Zustimmungen und Einwilligungen aller abgebildeten Personen und sonstigen Rechteinhaber ein.

Dies gilt auch für die Rechte Dritter.

Nehmen Dritte den Fotografen wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch, stellt der

Auftraggeber den Fotografen insoweit frei, als dieser seine vorgenannte Pflicht verletzt hat.

Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei Verschulden.

Der Fotograf darf zur Durchführung erforderliche Leistungen Dritter im Namen und auf

Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Gegenüber Verbrauchern bedarf dies einer

vorherigen Verständigung.

§ 4 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über

das Internet) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches

Widerrufsrecht zu. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Oswald-Fotodesign, Jens Maria Oswald,

Johannesstraße 96, 73614 Schorndorf, Telefon: +49 163 6558241, E-Mail: hello@jensoswald.de

– mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail)

über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das

beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten

haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus

ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem

Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns

eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der

ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas

anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so

haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,

zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten

Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen

Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren Sie bitte die folgende Vorlage, füllen es aus

und senden Sie es an Oswald – Fotodesign per E-Mail zurück.

———————-

An Oswald-Fotodesign, Jens Maria Oswald, Johannesstraße 96, 73614 Schorndorf

E-Mail: hello@jensoswald.de

———————-

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

———————-

(*) Unzutreffendes streichen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig insbesondere in folgenden Fällen:

– bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle

Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig

auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) – etwa

individuell angefertigte Auftragsfotografien und daraus erstellte Produkte;(3) – bei

Dienstleistungen, wenn der Fotograf sie vollständig erbracht hat und mit der

Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und

seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger

Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB);

– bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag

einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) – etwa ein

zu einem bestimmten Termin gebuchtes Fotoshooting.

Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits innerhalb der

Widerrufsfrist, holt der Fotograf vor Leistungsbeginn die ausdrückliche Zustimmung des

Verbrauchers sowie dessen Bestätigung der Kenntnis über den Verlust des

Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung ein.

§ 5 ABNAHME, MÄNGEL

Die Auswahl der angefertigten Aufnahmen obliegt dem Fotografen.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die übergebenen Aufnahmen unverzüglich zu

untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB gilt entsprechend);

andernfalls gelten die Aufnahmen insoweit als vertragsgemäß. Gegenüber Verbrauchern

gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Rügeobliegenheit.

Mit Übergabe der Aufnahmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der

Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Bei Verbrauchern erst mit Übergabe an sie

oder eine von ihnen bestimmte Person. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 HONORAR / VERGÜTUNG

Der Fotograf hat Anspruch auf das im Auftrag vereinbarte Honorar. Wird ein vereinbarter

Termin aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers weniger als 24 Stunden

vorher abgesagt, hat der Fotograf Anspruch auf das vereinbarte

Honorar („Ausfallhonorar“). Anzurechnen ist, was er an Aufwendungen erspart oder

anderweitig erwirbt bzw. böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Auftraggeber bleibt der

Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.

Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart;

hilfsweise gilt die aktuelle MFM-Bildhonorarübersicht.

Der Honoraranspruch wird bei Übergabe der Aufnahme fällig, bei Teilleistungen anteilig.

Angemessene Abschlagszahlungen sind zulässig. Das Ausfallhonorar wird mit Absage

fällig.

Sonstige Kosten und Auslagen (z. B. Material, Labor, Modellhonorare, Requisiten,

Reisekosten, Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und gesondert zu vergüten.

Gegenüber Verbrauchern werden sie vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen.(6) (7)

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf.

Künstlersozialabgabe. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inkl. Umsatzsteuer

angegeben.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen

rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu. Das

Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis bleibt

unberührt.

§ 7 NUTZUNGSRECHTE

Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte nur im im Auftrag vorgesehenen

Umfang. Siehe Kostenvoranschlag.

Fehlt eine Regelung, erwirbt der Auftraggeber nur ein einfaches, zeitlich, räumlich und

inhaltlich auf den Auftragszweck beschränktes Nutzungsrecht ohne Recht zur

Unterlizenzierung.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Verwertung, Vervielfältigung,

Verbreitung, Veröffentlichung oder Unterlizenzierung sowie jede Bearbeitung oder

Umgestaltung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist

gesondert zu vergüten.

Sofern nicht anders geregelt, ist der Fotograf bei jeder Veröffentlichung als Urheber zu

benennen (§ 13 UrhG), in einer dem Medium angemessenen, dem Bild eindeutig

zuzuordnenden Weise.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung

vollständiger Zahlung des vereinbarten oder angemessenen Honorars.

Der Fotograf darf die Aufnahme zur Eigenwerbung nutzen; bei Aufnahmen von

Verbrauchern nur mit deren gesonderter Einwilligung. Abweichende Regelungen bedürfen

ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 8 LIZENZIERUNG VON ARCHIVAUFNAHMEN

Der Fotograf darf für Auswahl und Zusammenstellung von Archivaufnahmen eine am

Aufwand orientierte Bearbeitungsgebühr verlangen, mindestens 30 €.

Angeforderte Archivaufnahmen werden zur Sichtung überlassen (mangels Regelung: ein

Monat). Kommt ein Lizenzvertrag zustande, richten sich Nutzungsrechte und

Lizenzgebühren nach diesem; sonst nur einfaches, zweckgebundenes Nutzungsrecht ohne

Unterlizenzierung zu angemessenen, hilfsweise MFM-Lizenzgebühren.

Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung

und ist gesondert zu vergüten. Die Einräumung steht unter der Bedingung vollständiger

Zahlung. Der Fotograf ist als Urheber zu benennen.

Kommt kein Lizenzvertrag zustande, ist die Aufnahme unverzüglich zurückzusenden oder

zu löschen; die Löschung ist auf Verlangen in Textform zu bestätigen.

§ 9 HAFTUNG

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet

der Fotograf unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf bei Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit unbeschränkt; im Übrigen nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, dann

begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Regelungen bleibt

unberührt.

Der Fotograf haftet nicht bei höherer Gewalt sowie nicht für die kreative Ausgestaltung im

Rahmen des erteilten Auftrags.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und

Erfüllungsgehilfen.

§ 10 RECHTSVERLETZUNG, SCHADENSERSATZ

Bei Nutzung ohne erforderliche Nutzungsrechte, Überschreitung des Umfangs oder

unberechtigter Bearbeitung/Unterlizenzierung kann der Fotograf Schadensersatz nach

Lizenzanalogie verlangen; hilfsweise nach der aktuellen MFM-Bildhonorarübersicht.

Wird der Fotograf entgegen § 7 bzw. § 8 nicht als Urheber benannt, kann er einen

Zuschlag von 100 % auf die angemessene Lizenzgebühr verlangen. Weitergehender

Schaden bleibt unberührt.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden

oder wesentlich geringer ist.

§ 11 DATENSCHUTZ

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur

Begründung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher

Pflichten nach DSGVO und BDSG. Einzelheiten:

https://www.jensoswald.de/datenschutzerklaerung/.

Werden Personen abgebildet, ist der Auftraggeber gemäß § 3 für die erforderlichen

Einwilligungen und Rechte verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung und

Veröffentlichung der Bildnisse ist der Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.

S. d. DSGVO.

§ 12 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Der Fotograf ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

(CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben die zwingenden

Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt. Ist eine Bestimmung

unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Gültigkeit der übrigen

unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der

allgemeine Gerichtsstand des Fotografen. Zwingende Gerichtsstände – insbesondere

zugunsten von Verbrauchern – bleiben unberührt.

STAND: JUNI 2026

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