ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für alle Vertragsschlüsse zwischen uns (im Folgenden „Fotograf“) und Ihnen (im Folgenden
„Auftraggeber“) gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
„AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 1 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Fotograf und dem
Auftraggeber. Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten
Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss unter
https://www.jensoswald.de/agb/ abrufbaren Fassung. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
Angebote und Kostenvoranschläge des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
Erst durch die Beauftragung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Fotografen
kommt ein Vertrag zustande.
Unvorhergesehene Kostenerhöhungen sind anzuzeigen, sobald abzusehen ist, dass die
veranschlagten Kosten um mehr als 20 % überschritten werden.
Bei Überschreitung der vorgesehenen Auftragsdauer ist eine zusätzliche Vergütung auf
Basis des Zeithonorars bzw. eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars
geschuldet, sofern der Fotograf die Überschreitung nicht zu vertreten hat.
§ 3 RECHTE DRITTER, EINWILLIGUNG ABGEBILDETER PERSONEN
Ausschließlich der Auftraggeber holt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen
Zustimmungen und Einwilligungen aller abgebildeten Personen und sonstigen Rechteinhaber ein.
Dies gilt auch für die Rechte Dritter.
Nehmen Dritte den Fotografen wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch, stellt der
Auftraggeber den Fotografen insoweit frei, als dieser seine vorgenannte Pflicht verletzt hat.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei Verschulden.
Der Fotograf darf zur Durchführung erforderliche Leistungen Dritter im Namen und auf
Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Gegenüber Verbrauchern bedarf dies einer
vorherigen Verständigung.
§ 4 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über
das Internet) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Oswald-Fotodesign, Jens Maria Oswald,
Johannesstraße 96, 73614 Schorndorf, Telefon: +49 163 6558241, E-Mail: hello@jensoswald.de
– mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren Sie bitte die folgende Vorlage, füllen es aus
und senden Sie es an Oswald – Fotodesign per E-Mail zurück.
———————-
An Oswald-Fotodesign, Jens Maria Oswald, Johannesstraße 96, 73614 Schorndorf
E-Mail: hello@jensoswald.de
———————-
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
———————-
(*) Unzutreffendes streichen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig insbesondere in folgenden Fällen:
– bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig
auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) – etwa
individuell angefertigte Auftragsfotografien und daraus erstellte Produkte;(3) – bei
Dienstleistungen, wenn der Fotograf sie vollständig erbracht hat und mit der
Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger
Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB);
– bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag
einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) – etwa ein
zu einem bestimmten Termin gebuchtes Fotoshooting.
Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits innerhalb der
Widerrufsfrist, holt der Fotograf vor Leistungsbeginn die ausdrückliche Zustimmung des
Verbrauchers sowie dessen Bestätigung der Kenntnis über den Verlust des
Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung ein.
§ 5 ABNAHME, MÄNGEL
Die Auswahl der angefertigten Aufnahmen obliegt dem Fotografen.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die übergebenen Aufnahmen unverzüglich zu
untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB gilt entsprechend);
andernfalls gelten die Aufnahmen insoweit als vertragsgemäß. Gegenüber Verbrauchern
gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Rügeobliegenheit.
Mit Übergabe der Aufnahmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Bei Verbrauchern erst mit Übergabe an sie
oder eine von ihnen bestimmte Person. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 HONORAR / VERGÜTUNG
Der Fotograf hat Anspruch auf das im Auftrag vereinbarte Honorar. Wird ein vereinbarter
Termin aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers weniger als 24 Stunden
vorher abgesagt, hat der Fotograf Anspruch auf das vereinbarte
Honorar („Ausfallhonorar“). Anzurechnen ist, was er an Aufwendungen erspart oder
anderweitig erwirbt bzw. böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.
Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart;
hilfsweise gilt die aktuelle MFM-Bildhonorarübersicht.
Der Honoraranspruch wird bei Übergabe der Aufnahme fällig, bei Teilleistungen anteilig.
Angemessene Abschlagszahlungen sind zulässig. Das Ausfallhonorar wird mit Absage
fällig.
Sonstige Kosten und Auslagen (z. B. Material, Labor, Modellhonorare, Requisiten,
Reisekosten, Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und gesondert zu vergüten.
Gegenüber Verbrauchern werden sie vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen.(6) (7)
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf.
Künstlersozialabgabe. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inkl. Umsatzsteuer
angegeben.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen
rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu. Das
Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis bleibt
unberührt.
§ 7 NUTZUNGSRECHTE
Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte nur im im Auftrag vorgesehenen
Umfang. Siehe Kostenvoranschlag.
Fehlt eine Regelung, erwirbt der Auftraggeber nur ein einfaches, zeitlich, räumlich und
inhaltlich auf den Auftragszweck beschränktes Nutzungsrecht ohne Recht zur
Unterlizenzierung.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung, Veröffentlichung oder Unterlizenzierung sowie jede Bearbeitung oder
Umgestaltung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist
gesondert zu vergüten.
Sofern nicht anders geregelt, ist der Fotograf bei jeder Veröffentlichung als Urheber zu
benennen (§ 13 UrhG), in einer dem Medium angemessenen, dem Bild eindeutig
zuzuordnenden Weise.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung
vollständiger Zahlung des vereinbarten oder angemessenen Honorars.
Der Fotograf darf die Aufnahme zur Eigenwerbung nutzen; bei Aufnahmen von
Verbrauchern nur mit deren gesonderter Einwilligung. Abweichende Regelungen bedürfen
ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 8 LIZENZIERUNG VON ARCHIVAUFNAHMEN
Der Fotograf darf für Auswahl und Zusammenstellung von Archivaufnahmen eine am
Aufwand orientierte Bearbeitungsgebühr verlangen, mindestens 30 €.
Angeforderte Archivaufnahmen werden zur Sichtung überlassen (mangels Regelung: ein
Monat). Kommt ein Lizenzvertrag zustande, richten sich Nutzungsrechte und
Lizenzgebühren nach diesem; sonst nur einfaches, zweckgebundenes Nutzungsrecht ohne
Unterlizenzierung zu angemessenen, hilfsweise MFM-Lizenzgebühren.
Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
und ist gesondert zu vergüten. Die Einräumung steht unter der Bedingung vollständiger
Zahlung. Der Fotograf ist als Urheber zu benennen.
Kommt kein Lizenzvertrag zustande, ist die Aufnahme unverzüglich zurückzusenden oder
zu löschen; die Löschung ist auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
§ 9 HAFTUNG
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet
der Fotograf unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit unbeschränkt; im Übrigen nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, dann
begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Regelungen bleibt
unberührt.
Der Fotograf haftet nicht bei höherer Gewalt sowie nicht für die kreative Ausgestaltung im
Rahmen des erteilten Auftrags.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 10 RECHTSVERLETZUNG, SCHADENSERSATZ
Bei Nutzung ohne erforderliche Nutzungsrechte, Überschreitung des Umfangs oder
unberechtigter Bearbeitung/Unterlizenzierung kann der Fotograf Schadensersatz nach
Lizenzanalogie verlangen; hilfsweise nach der aktuellen MFM-Bildhonorarübersicht.
Wird der Fotograf entgegen § 7 bzw. § 8 nicht als Urheber benannt, kann er einen
Zuschlag von 100 % auf die angemessene Lizenzgebühr verlangen. Weitergehender
Schaden bleibt unberührt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden
oder wesentlich geringer ist.
§ 11 DATENSCHUTZ
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur
Begründung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichten nach DSGVO und BDSG. Einzelheiten:
https://www.jensoswald.de/datenschutzerklaerung/.
Werden Personen abgebildet, ist der Auftraggeber gemäß § 3 für die erforderlichen
Einwilligungen und Rechte verantwortlich. Für die anschließende Verarbeitung und
Veröffentlichung der Bildnisse ist der Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.
S. d. DSGVO.
§ 12 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Der Fotograf ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben die zwingenden
Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt. Ist eine Bestimmung
unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Gültigkeit der übrigen
unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der
allgemeine Gerichtsstand des Fotografen. Zwingende Gerichtsstände – insbesondere
zugunsten von Verbrauchern – bleiben unberührt.
STAND: JUNI 2026

